Heute kam ein Schreiben von der Stadt, dass unser Bauantrag im Freistellungsverfahren bearbeitet wird und wir nach 4 Wochen mit den Bauarbeiten beginnen dürfen, wenn in dieser Zeit kein Einwand erhoben wird.
Eine sehr gute Nachricht...
Nach der Zusendung des Bauantrages durch FingerHaus bis zur Abgabe bei der Stadt ist es nun doch sehr schnell gegangen. Die Fehler im Bauantrag wurden von FingerHaus schnell korrigiert. So war die Dachbegrünung unserer Garage nicht berücksichtigt worden, was zu höheren Abwassergebühren geführt hätte und in den Unterlagen für den Schornsteinfeger war ein raumluftabhäniger Ofen eingetragen, obwohl wir einen raumluftunabhängigen Ofen benötigen (wg. der Lüftungsanlage).
Donnerstag, 31. Dezember 2009
Informationen vom Schornsteinfeger
Wir haben unseren Schornsteinfeger zu unterschiedlichen Themen rundum den raumluftunabhängig Ofen gefragt und auch schnell eine Antwort bekommen. Dies ist sicher auch für andere Bauherren interessant:
1. Wenn seitens des Errichters der Lüftungsanlage der rechnerische Nachweis erbracht wird, dass die Druckverhältnisse im Aufstellraum der Feuerstätte die vorgegebenen Werte einhalten, ist ein Druckdifferenzschalter nicht erforderlich.
2. Die Ausstiegsöffnung sollte möglichst in Schornsteinnähe sein.Wenn eine Reinigungsklappe im begehbaren Dachgeschoß-Speicherbereich ist, dann kann auf eine Ausstiegsöffnung verzichtet werden.
3. Wenn das Ofenrohr durch die Wand mit einem Kamin verbunden ist muss die Wand immer mit "nicht brennbaren Baustoffen" Mauerziegel, Kalksandsteine,Gasbetonsteine o.ä.) ausgefüllt sein. Zwischen ungedämmtem Ofenrohr/Rauchrohr und brennbaren Bauteilen (Konstruktionsholz) muss der Abstand mindestens 40 cm betragen, bei wärmegedämmtem Rauchrohr kann der Abstand halbiert werden. Der Ofen muss in Abhängigkeit von der jeweiligen Herstellerangabe einen Abstand von mindestens 10 cm haben.
Hier müssen wir mit FingerHaus klären, ob der Hersteller der Lüftungsnalage uns die vom Schornsteinfeger gewünschten Informationen geben kann. Ansonsten müsste wohl ein Druckdifferenzschalter eingefügt werden. Da der Verkaufsberater hierzu nichts gesagt hat und wir für den raumluftunabhängigen Ofen schon einen Aufschlag zahlen hoffen wir, dass dieser zusätzliche Schalter nicht notwendig ist.
Da der Schornsteinfeger uns einen guten Rutsch ins neue Jahr gewünscht hat kann eigentlich bei unserem Hausbau auch nicht mehr schiefgehen.
1. Wenn seitens des Errichters der Lüftungsanlage der rechnerische Nachweis erbracht wird, dass die Druckverhältnisse im Aufstellraum der Feuerstätte die vorgegebenen Werte einhalten, ist ein Druckdifferenzschalter nicht erforderlich.
2. Die Ausstiegsöffnung sollte möglichst in Schornsteinnähe sein.Wenn eine Reinigungsklappe im begehbaren Dachgeschoß-Speicherbereich ist, dann kann auf eine Ausstiegsöffnung verzichtet werden.
3. Wenn das Ofenrohr durch die Wand mit einem Kamin verbunden ist muss die Wand immer mit "nicht brennbaren Baustoffen" Mauerziegel, Kalksandsteine,Gasbetonsteine o.ä.) ausgefüllt sein. Zwischen ungedämmtem Ofenrohr/Rauchrohr und brennbaren Bauteilen (Konstruktionsholz) muss der Abstand mindestens 40 cm betragen, bei wärmegedämmtem Rauchrohr kann der Abstand halbiert werden. Der Ofen muss in Abhängigkeit von der jeweiligen Herstellerangabe einen Abstand von mindestens 10 cm haben.
Hier müssen wir mit FingerHaus klären, ob der Hersteller der Lüftungsnalage uns die vom Schornsteinfeger gewünschten Informationen geben kann. Ansonsten müsste wohl ein Druckdifferenzschalter eingefügt werden. Da der Verkaufsberater hierzu nichts gesagt hat und wir für den raumluftunabhängigen Ofen schon einen Aufschlag zahlen hoffen wir, dass dieser zusätzliche Schalter nicht notwendig ist.
Da der Schornsteinfeger uns einen guten Rutsch ins neue Jahr gewünscht hat kann eigentlich bei unserem Hausbau auch nicht mehr schiefgehen.
Mittwoch, 30. Dezember 2009
Post vom Elektriker
Am 28.12.2009 ist ein Brief vom Elektriker mit den Antragsunterlagen für den Hausanschluss gekommen. Dies war etwas überraschend, da wir erst nach der Bemusterung im Januar damit gerechnet hatten.
Die Unterlagen sind auch nicht ganz nachvollziehbar für uns, da nach unserer Einschätzung eine zu kleine Wärmepumpe (Vitocal 242-G: Heizleistung 5,9 kW mit einer elektischen Leistungsaufnahme von 1,4 kW) eingeplant wurde. Für unser Haus ein Medley 300 mit 147m2 sollte eigentlich eine Wärmepumpe mit 7,7 kW eingebaut werden, was so auch im Werkvertrag festgehalten wurde. Auch hatten wir FingerHaus bereits mitgeteilt, dass wir auf die Anbindung der Solarthermieanlage verzichten wollen und eine hocheffiziente Umwälzpumpe mit Wärmemengenzähler wünschen (wg. der BAFA-Förderung). FingerHaus hatte uns daraufhin mitgeteilt, dass in diesem Falle die Vitocall 333-G (Jahresarbeitszahl laut FingerHaus 4,8) ohne Mehrkosten installiert werden kann.
Nach den Betriebsferien werden wir das wohl mit FingerHaus klären müssen.
Die Unterlagen sind auch nicht ganz nachvollziehbar für uns, da nach unserer Einschätzung eine zu kleine Wärmepumpe (Vitocal 242-G: Heizleistung 5,9 kW mit einer elektischen Leistungsaufnahme von 1,4 kW) eingeplant wurde. Für unser Haus ein Medley 300 mit 147m2 sollte eigentlich eine Wärmepumpe mit 7,7 kW eingebaut werden, was so auch im Werkvertrag festgehalten wurde. Auch hatten wir FingerHaus bereits mitgeteilt, dass wir auf die Anbindung der Solarthermieanlage verzichten wollen und eine hocheffiziente Umwälzpumpe mit Wärmemengenzähler wünschen (wg. der BAFA-Förderung). FingerHaus hatte uns daraufhin mitgeteilt, dass in diesem Falle die Vitocall 333-G (Jahresarbeitszahl laut FingerHaus 4,8) ohne Mehrkosten installiert werden kann.
Nach den Betriebsferien werden wir das wohl mit FingerHaus klären müssen.
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